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Was „Zahnarzt-Sprech“ bedeutet

Viele Zahnpatienten fragen sich, was gemeint ist, wenn im Praxisteam etwa von „zwo-vier c“ oder „eins-sieben k“ die Rede ist. Die Kürzel beschleunigen die zahnärztliche Arbeit und lassen sich prinzipiell auch von Laien entschlüsseln.

Jede medizinische Disziplin hat ihre Fachsprache, die auf Laien oftmals wie ein Geheimcode wirkt. Das liegt zum einen an den vielen, oft lateinischen Fachbegriffen, zum anderen an einschlägigen Abkürzungen, mit denen der mündliche wie schriftliche Austausch unter Kollegen effizienter gestaltet wird. Auch in Zahnarztpraxen erklingen oft Begriffe und Wort- bzw. Zahlenkombinationen, die für die Patienten nichtssagend sind. Einige wichtige sollen hier erklärt werden.

Praktisch jeder Zahnpatient hat schon einmal Kürzel wie „zwo-vier c“ oder „eins-sieben k“ vernommen. Zugrunde liegt hier das sogenannte Zahnschema. „Es wäre etwas umständlich und störend für die Praxisabläufe, wenn man jeden Zahn mit seiner vollen Bezeichnung benennen würde. Daher verständigt man sich im Team mit Zahlen, die jeden Zahn eindeutig identifizieren“, erklärt die Zahnärztin Dr. Maren Schmidt, die in Berlin-Adlershof praktiziert. Die zuerst genannte Zahl steht für Oberkiefer rechts (1), Oberkiefer links (2), Unterkiefer links (3) oder Unterkiefer rechts (4). Mit der zweiten Zahl wird der konkrete Zahn benannt, beginnend mit 1 beim Schneidezahn bis hin zur 8 für den Weisheitszahn (sofern vorhanden).

Sodann folgen Buchstaben für den jeweiligen Zahnstatus bzw. Befund. Wenn ein Zahn wahrscheinlich gezogen werden muss, wird das mit x mitgeteilt, also beispielsweise „eins-sechs x“. c steht hingegen für einen kariösen Zahn, f für einen fehlenden. Zerstörte Zähne erhalten ein z. Weitere Buchstaben kennzeichnen ersetzte Zähne (e), Implantate (i), Kronen (k), Teilkronen (pk), Brückenglieder (b), Teleskopkronen (t), Klammern (h) und Geschiebe (o).

Wer das weiß, kann schon einen großen Teil der Praxisteam-internen Kommunikation nachvollziehen. Die weiteren Fachbegriffe rühren dann allerdings ans „Eingemachte“, denn ihr Verständnis setzt häufig zahnärztliche Kenntnisse voraus. Doch viele lateinischstämmige Begriffe, die in Zahnarztpraxen fallen, lassen sich auch in normales Deutsch übersetzen. Dazu zählen beispielsweise „labial“ (der Lippe zugewandt), „lingual“ (der Zunge zugewandt), „buccal“ (in Richtung Wange), „distal“ (in Richtung Kieferbogenende), „mesial“ (in Richtung Kiefermitte) oder „interdental“ (zwischen den Zähnen). Bleiben jetzt noch Unklarheiten, hilft der Zahnarzt oder die Zahnärztin sicherlich gern weiter.