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Saubere Zähne: gute Gründe für eine PZR

Die sinnvolle professionelle Zahnreinigung (PZR) zählt immer noch zu den Leistungen, welche Patienten privat bezahlen müssen, doch auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen eine PZR auf freiwilliger Basis. Der medizinische Nutzen steht sowieso schon lange außer Frage.

Eine PZR umfasst die gründliche Reinigung aller Zähne und Zahnzwischenräume sowie eine anschließende Fluoridierung. Eine solche, von einer Fachkraft in der Zahnarztpraxis durchgeführte Reinigung ist für alle Patienten verschiedener Altersgruppen empfehlenswert. Denn eine PZR gepaart mit einer guten häuslichen Mundhygiene und regelmäßigen Kontrollterminen beim Zahnarzt sind Garanten für bestenfalls lebenslange Zahngesundheit.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat nun aktuell nochmal betont, wie hoch der medizinische Nutzen einer PZR ist, beispielsweise bei Patienten mit einer beginnenden Parodontitis. „Gerade bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen ist die Maßnahme aus medizinischer Sicht absolut geboten, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontal-Erkrankungen ist in der Wissenschaft schon lange anerkannt“, sagt Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV.

Leider ist die PZR trotz des nachgewiesenen hohen Nutzens noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert. Doch die Zustimmung seitens der gesetzlichen Krankenkassen steigt. Denn eine aktuelle Umfrage der KZBV ergab, dass nahezu jede zweite gesetzliche Krankenkasse die PZR auf freiwilliger Basis bezuschusst. So gewähren etliche gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten einen Zuschuss pro PZR pro Jahr oder pro Termin. Andere bieten Vergünstigungen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Wiederum andere Krankenkassen bieten beide Zuschuss-Varianten an.

Fest steht, Patienten sollten sich von den möglichen Kosten für eine PZR nicht von dieser wichtigen Prophylaxe-Maßnahme abhalten lassen. Im Zweifel gilt es, Rücksprache mit der eigenen Krankenkasse und dem Zahnarzt zu halten, wie unter Umständen eine Finanzierung der PZR möglich werden kann.